Legal AI Deutschland — ausschließlich deutsches Recht, ausschließlich EU

Legal AI in Deutschland — ausgelegt auf deutsches Recht.

Internationale Legal-AI-Systeme decken US-amerikanisches oder englisches Recht ab. LAWSON Assistant AI ist ausschließlich auf das deutsche Rechtssystem ausgerichtet — und auf die DSGVO-Anforderungen, die dabei gelten.

DSGVO-konformEU-gehostetISO 27001 / BSI§43a BRAO
Datenbasis

Plattform-Kennzahlen, die belegbar sind

100 %
EU-Hosting
500 000+
deutsche Rechtsquellen
28
Rechtsgebiete
250 914
Urteile im Korpus
Compliance

Legal AI in Deutschland — Anforderungen und Auswahlkriterien

Der EU AI Act und seine Bedeutung für Kanzleien

Der EU AI Act stuft KI in der Rechtspflege als Hochrisikoanwendung ein (Annex III, Nr. 6). Das bedeutet für Kanzleien als Nutzer: Sie müssen die technische Dokumentation des KI-Systems prüfen, menschliche Aufsicht sicherstellen, ein Ereignisprotokoll führen und betroffene Personen über den KI-Einsatz informieren. LAWSON stellt die erforderliche Dokumentation nach Art. 13 EU AI Act zur Verfügung.

Das CLOUD-Act-Problem bei US-Anbietern

Der Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD Act) von 2018 verpflichtet US-amerikanische Unternehmen, Daten auf Anordnung von US-Behörden herauszugeben — unabhängig davon, wo die Daten physisch gespeichert sind. Das gilt auch für EU-Tochterunternehmen und EU-Rechenzentren von US-Konzernen. LAWSON wird von der Tomware GmbH mit Sitz in Krefeld betrieben — kein US-Unternehmen, kein CLOUD Act.

Auswahlkriterien für Legal AI in Deutschland

Datenresidenz: Ausschließlich EU-Hosting; keine US-Muttergesellschaft. Rechtskorpus: Deutsches Recht, aktuell gepflegt. EU AI Act: Technische Dokumentation verfügbar. AVV: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO standardmäßig. Audit-Fähigkeit: Vollständige Protokollierung jeder Verarbeitung.

Die Position von LAWSON Assistant AI

LAWSON Assistant AI erfüllt diese Anforderungen ausnahmslos. Vertrieb in Deutschland verantwortet die Tomware GmbH mit Sitz in Krefeld. Die Plattform wird laufend gegen die aktuelle deutsche Rechtsprechung und Gesetzgebung gepflegt und ist auf Großkanzleien sowie international orientierte Sozietäten mit deutschem Rechtsschwerpunkt ausgelegt.

Häufige Fragen

Was Kanzleien vor der Entscheidung wissen wollen

Warum ist Legal AI aus den USA für deutsche Kanzleien problematisch?

US-Anbieter wie Harvey AI (OpenAI) unterliegen dem CLOUD Act, der US-Behörden Zugriff auf Daten ermöglicht, unabhängig davon wo die Daten gespeichert sind. Zudem sind US-Legal-AI-Systeme auf US-amerikanisches Recht ausgelegt — deutsches Recht, DSGVO-Anforderungen und §43a-BRAO-Konformität sind nicht integraler Bestandteil.

Welche Anforderungen stellt der EU AI Act an Kanzleien?

Der EU AI Act stuft KI in der Rechtspflege als Hochrisikoanwendung ein. Kanzleien als Nutzer haben folgende Pflichten: Überprüfung der technischen Dokumentation des KI-Systems, Sicherstellung menschlicher Aufsicht über KI-generierte Inhalte, Führung eines Ereignisprotokolls, Information betroffener Personen über KI-Nutzung. LAWSON stellt die erforderliche Dokumentation zur Verfügung.

Ist LAWSON DSGVO-konform?

Ja. LAWSON verfügt über ein integriertes DSGVO-Modul mit Einwilligungsverwaltung, automatischer Datenpannen-Meldung und Verarbeitungsverzeichnis. Alle Daten werden in deutschen Rechenzentren (Azure EU-West) gespeichert. Kein Drittstaatentransfer. Mandantendaten werden nicht für KI-Modelltraining verwendet. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird standardmäßig bereitgestellt.

Unterstützt LAWSON Syndikusrechtsanwälte?

Ja. Syndikusrechtsanwälte sind eine explizit adressierte Nutzergruppe. Die mandatsweise Datenhaltung, die strikte Tenant-Isolation und die §43a-BRAO-konforme Architektur gelten auch für Syndikusrechtsanwälte. Das Professional-Paket ist für In-House-Einsatz ausgelegt; Enterprise-Pakete bieten SSO-Integration für Unternehmens-IT.

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